Zehn Vorteile und Unterschiede der Mediation gegenüber der klassischen Konfliktregelung auf einen Blick:
1. Die Parteien, nicht der Mediator, treffen die Entscheidung: Ein selbstveranworteter Konsens ist das Ergebnis. Bei einer Entscheidung durch ein Gericht oder Schiedsgericht müssen sich die Parteien letztlich dem Urteil fügen. Selbst ein gerichtlichen Vergleich unterscheidet sich qualitativ meist stark von einer mediativen Regelung, da er üblicherweise auf einem bloßen Zusammenrücken der Positionen beruht und oft ein richterlicher Vergleichsdruck zum Zweck der raschen Streitbeilegung besteht. Die zugrundeliegenden Probleme werden dadurch kaum beseitigt.
2. Die wahren Interessen und Bedürfnisse der Parteien können hingegen im Mediationsverfahren berücksichtigt werden, es soll eine echte Annäherung erzielt werden. Im Gerichtsverfahren werden lediglich Positionen vorgetragen und die Gegensätze zur Durchsetzung der eigenen Rechte noch betont, anstatt entschärft.
3. Mediation zeichnet sich durch eine - im Vergleich zur gerichtlichen und auch schiedsgerichtlichen Konfliktaustragung - kurze Verfahrensdauer aus. Eine Lösung kann schon innerhalb einer einzigen Sitzung, bei schwierigeren Konflikten innerhalb weniger Wochen, erzielt werden.
4. Durch die wesentlich kürzere Verfahrensdauer entsteht ein Kostenvorteil für die Parteien des Mediationsverfahrens. Da sich Prozess- und Anwaltskosten üblicherweise nach Streitwert und Dauer eines Verfahrens bemessen, können vor allem bei langwieriger Prozessführung enorm hohe Kosten anfallen. Sollte die betreffende Partei noch dazu den Prozess verlieren, ist dies ein unerwünschtes Ergebnis. Mediation bietet hingegen eine Chance für eine eigenverantwortliche Lösung des Konflikts, die letztlich allen Beteiligten zugute kommt.
5. Mediation erfordert Freiwilligkeit der Konfliktparteien. Jede Partei kann zu jedem Zeitpunkt aus dem Mediationsverfahren aussteigen.
6. Der klassische Weg vor Gericht steht den Parteien nach wie vor offen, sollte eine mediative Erledigung nicht gelingen oder nicht mehr erwünscht sein. Die Parteien haben nur einige Tage "verloren" und sich keiner Rechte begeben. Beginnt man hingegen sofort einen Prozess, verhärten sich die Fronten im Regelfall rasch und eine spätere Konsenslösung wird deutlich erschwert.
7. Kommt es zu einer Einigung mittels Mediation bleibt eine zukünftige Zusammenarbeit der Parteien weiterhin möglich, während bei Prozessführung normalerweise kein gewinnbringendes Zusammenwirken mehr erfolgt.
8. Ein Gerichtsverfahren ist zumeist öffentlich, Mediation hingegen ein vertrauliches Verfahren. Auf diese Weise kann ein öffentliches Bekanntwerden des Konflikts unterbunden werden und damit zugleich ein möglicher Imageschaden für die Konfliktparteien in ihrer Person oder die beteiligten Unternehmen verhindert werden.
9. Es ist keine Tatsachenfeststellung wie im gerichtlichen Beweisverfahren notwendig, was einerseits zu einer Kostenreduktion führt, da keine teuren Gutachten erstellt werden müssen und andererseits eine Menge an Zeit und Energie einspart. Mediation richtet den Blick in die Zukunft und nicht in die Vergangenheit, es soll keine Schuld zugewiesen werden, sondern eine Einigung durch die Parteien selbst zustande kommen.
10. Die erarbeitete Lösung stellt eine Vereinbarung für die Zukunft dar, während bei gerichtlicher Konfliktbeilegung über bereits Vergangenes entschieden wird. Die mediativ erzielte Einigung soll eine künftig lebbare Beziehung zwischen den Parteien gewährleisten.
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