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Home » Informationen » Der österreichische Unternehmer in Italien » 1. Einleitung
1. Einleitung
Italien war, nach Deutschland, bereits vor dem Beitritt Österreichs zur Europäischen Union der zweitwichtigste Handelspartner Österreichs.

Nach dem Beitritt Österreichs zur Europäischen Union ist festzustellen, dass sich die Intensität des Warenaustausches zwischen Österreich und Italien noch verstärkt hat, zudem gründen österreichische Unternehmen in vermehrtem Ausmaß selbständige Handelsgesellschaften in Italien und bemühen sich um den italienischen Markt. Sie haben erkannt, dass die rund 60 Millionen Einwohner der viertgrößten westlichen Industrienation ein enormes Nachfragepotential darstellen.

Diese Intensivierung der Wirtschaftsbeziehungen zwischen Österreich und Italien hat den beteiligten Unternehmen jedoch auch die Erkenntnis gebracht, dass - trotz des starken Drucks seitens der Europäischen Union in Richtung einer Harmonisierung der Rechtsvorschriften zwischen den Mitgliedsstaaten - weiterhin wesentliche Eigenheiten und Unterschiede zwischen den Rechtsordnungen der Mitgliedsstaaten bestehen.

Diese Unterschiede zwischen den Rechtsordnungen Österreichs und Italiens können durchaus dazu führen, dass die Gültigkeit eines Rechtsgeschäftes von ihnen abhängt - je nachdem, ob es ausgehend von der einen oder der anderen Rechtsordnung beurteilt wird.

Zweck dieser Zusammenfassung ist es, auf einige wesentliche Unterschiede des italienischen Rechtssystems gegenüber dem österreichischen hinzuweisen, die nach der Praxis der Verfasser durchaus zu Problemen führen können.

© Petsch Frosch Klein Arturo Rechtsanwaelte 2010


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